Eine Vielzahl von Bildungseinrichtungen des tertiären Sektors aber auch viele Arbeitgeber verlangen mittlerweile einen zusätzlichen Nachweis über Fremdsprachenkenntnisse, die über das in der Schule erreichbare Niveau hinausgehen. Zur Beschreibung solcher Fremdsprachenkenntnisse dienen die durch den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) festgelegten Niveaustufen A1 bis C2.
Viele Universitäten im englischsprachigen Ausland verlangen beispielsweise den Nachweis von Englischkenntnisse auf dem Niveau C1. Durch das Abiturzeugnis wird jedoch nur die Zwischenstufe B2-C1 ausgewiesen, und zwar unabhängig davon, ob der Schüler in der Oberstufe einen Grund- oder Leistungskurs belegt hat, und unabhängig davon, welche Note er erzielt hat.
Der Nachweis über das Niveau C1 muss also über einen zusätzlichen Test erbracht werden. Dieser kann an der Schule abgelegt werden, wobei die Schüler sich in entsprechenden Kursen darauf vorbereiten können. Die Teilnahme an den Vorbereitungskursen sowie an den Abschlusstests ist freiwillig.
Weitere Informationen zu den an der Schule angebotenen Cambridge-Zertifikaten finden sich unter dem Fach Englisch.