Bischöfliches Gymnasium
Sankt Ursula
Geilenkirchen
Unterstützt durch die Geschichtslehrerin Elke Sieben haben Hope Usman, Henrik Orths und Maleen Liebens aus der Jahrgangsstufe Q2 gemeinsam mit Mitgliedern der Radio-AG des Bischöflichen Gymnasiums Sankt Ursula ein Interview zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erarbeitet. Die Inhalte des Interviews sind hier zum Nachlesen aufgeführt. Das Originalinterview wird in der nächsten Sendung der Radio-AG zu hören sein.
Der Tag soll an alle Opfer des Nationalsozialismus erinnern. Es soll der entrechteten, gequälten und ermordeten Juden, Sinti und Roma, Polen, Russen und anderer slawischer Bevölkerungsgruppen ebenso gedacht werden wie derer, die aus gesundheitlichen, körperlichen und politischen Gründen die von der nationalsozialistischen Ideologie aufgestellten Kriterien nicht erfüllten und daher aus der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft ausgeschlossen wurden. Kurz gesagt: Es ist ein Gedenktag für alle, gegen die sich die Verbrechen der Nationalsozialisten richteten.
Der 27. Januar ist der Tag, an dem am Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau von der vorrückenden Roten Armee befreit worden ist. Hier fielen ca. 1,5 Millionen Männer, Frauen und Kinder dem nationalsozialistischen Rassenwahn zum Opfer. Die Befreiung von Auschwitz steht für das Ende des nationalsozialistischen Massenmords. Daher eignet sich dieser Tag in besonderer Weise für ein Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus und für die Mahnung, solches Unrecht in Zukunft nicht mehr zuzulassen.
Anfang Januar 1996 hat der damalige Bundespräsident Roman Herzog in einer Rede zur Einrichtung eines solchen Gedenktages aufgefordert. Er sagte: „Wir gedenken der Entrechteten, Gequälten und Ermordeten: der europäischen Juden, der Sinti und Roma, der Zeugen Jehovas, der Millionen verschleppter Slawen, der Zwangsarbeiter, der Homosexuellen, der politischen Gefangenen, der Kranken und Behinderten, all derer, die die nationalsozialistische Ideologie zu Feinden erklärt und verfolgt hatte. Wir erinnern auch an diejenigen, die mutig Widerstand leisteten oder anderen Schutz und Hilfe gewährten.“ Im Jahre 2005 wurde der 27. Januar von den Vereinten Nationen zum „Tag des internationalen Gedenkens an die Opfer des Holocaust“ erklärt.
Die Erinnerung an die menschenverachtenden Verbrechen der Nationalsozialisten darf nicht verloren gehen. Sie muss im Sinne der Mahnung zur Wachsamkeit von Generation zu Generation weitergegeben werden.
Bei uns in Deutschland wird an diesem Tag an öffentlichen Gebäuden Trauerbeflaggung aufgesetzt, d. h. die Flaggen werden zunächst voll gehisst und unmittelbar anschließend auf halbmast gesetzt. Ferner finden zahlreiche Veranstaltungen statt: Ausstellungen, Filmdokumentationen, Projekte, Gedenkwachen, Demonstrationen, Lesungen, Gottesdienste u. a.
Die Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz geschah vor 75 Jahren. Es gibt nur noch wenige Überlebende aus dieser Zeit. Erinnerung und Mahnung werden daher umso wichtiger, weil wir in den letzten Jahren häufiger von fremdenfeindlichen und antisemitischen Vergehen hören. So wurde am Ende des letzten Jahres auch der jüdische Friedhof in Geilenkirchen geschändet: Mehr als 40 Grabsteine wurden umgeworfen und teilweise beschmiert. Dieser Gedenktag soll uns bewusst machen, dass das Ausmaß der nationalsozialistischen Verbrechen nicht vergessen werden darf und durch Erinnerung und Mahnung einer möglichen Wiederholung der Geschichte entgegengewirkt werden muss.