Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ab dem 1. September; Regelungen zum Distanzunterricht am Bischöflichen Gymnasium Sankt Ursula Geilenkirchen treten in Kraft

Schutzmaske (c) Bischöfliches Gymnasium St. Ursula Geilenkirchen (Dominik Esser)
Datum:
Mo. 31. Aug. 2020
Von:
Dominik Esser

In zwei aktuellen Dokumenten informiert das Bischöfliche Gymnasium Sankt Ursula Geilenkirchen zum Unterrichtsgeschehen in der aktuellen Corona-Situation. In einem Schreiben der Schulleitung empfiehlt Schulleiter Jürgen Pallaske auch über den 1. September 2020 hinaus Schutzmasken im Unterricht zu tragen, um das Risiko eines Infektionsgeschehens in der Schule weiterhin zu verringern.

Pallaske orientiert sich damit an den Empfehlungen des Gesundheitsamtes des Kreises Heinsberg, das in einem aktuellen Schreiben auch weiterhin das „konsequente, d. h. durchgängige Tragen einer eng anliegenden Mund-Nasen-Bedeckung bei allen Erwachsenen sowie bei Schülern/innen ab der 5. Klasse in Innenräumen“ empfiehlt. Darüber hinaus wird in diesem Zusammenhang neben der Handhygiene sowie dem Verhalten bei aktuellen Symptomen unter anderem auch das Lüftungsverhalten im Klassenraum thematisiert. Der Schulträger, das Bischöfliche Generalvikariat in Aachen, schließt sich der Bitte des Schulleiters zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Schulunterricht an. 

Zusätzlich zu den Unterrichtsempfehlungen im Klassenraum informiert des Bischöfliche Gymnasium Sankt Ursula Geilenkirchen heute zu festgelegten Regelungen bei einem möglichen Unterricht auf Distanz, die ab dem 1. September 2020 in Kraft treten. Das Informationsschreiben steht auch im Downloadbereich der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern bereit. 

 

Regelungen zum Distanzunterricht (Stand: 01. September 2020)